
Seminare
Je besser die Vorbereitung eines Projektes, desto reibungsloser gelangt man auch zum Ergebnis. Was im Allgemeinen gilt, greift selbstverständlich auch in der Rechtsdurchsetzung: je fundierter Verträge und Projekte auch aus dem rechtlichen Blickwinkel vorbereitet werden, desto weniger anfällig sind sie später für Streit - und der beste Streit ist der, den man vermeiden kann.
Deswegen sind wir Ihnen nicht nur frühzeitig bei der Vertragserstellung und -gestaltung behilflich, sondern setzen mit unseren Leistungen bereits eine Stufe vorher an: bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern. Mit unseren (Inhouse-)Schulungen binden Sie bereits frühzeitig rechtliche Fähigkeiten und vertragliches Einschätzungsgeschick in Ihrem Unternehmen.
So bieten wir beispielsweise im Baurecht Schulungen zum BGB- und VOB/B-Werkvertragsrecht einschließlich dem wichtigsten Know-How zu Vertragsklauseln, Bedenken- und Behinderungsanzeigen, Mängeln, Leistungsänderungen und Nachträgen an.
Auch das Architektenrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Gewerberecht werden in unseren Schulungen aufgegriffen. Unsere Schulungen und Seminare kommen dabei beispielsweise für Planungsbüros, Wohungseigentumsverwaltungen oder Gewerbetreibende im Gaststätten- oder im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe in Betracht.
Schreiben Sie uns gern eine Nachricht an seminare@olbricht-rechtsanwaelte.de und wir stellen auch Ihnen ein individuelles Programm zur optimalen rechtlichen Vorbereitung zusammen.
Mediation
Meistens ist derjenige Prozess der beste, den man nicht führen muss. Gerade in familiär geprägten Betrieben oder Höfen oder in Unternehmen, die eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordern, kann es jederzeit zu Streit kommen - manchmal hätte er im Vorhinein vermieden werden können, im Nachgang aber kann man immer nur auf eine weitere Deeskalation und Lösungsfindung hinwirken.
Bei OLBRICHT Rechtsanwälte stehen wir Ihnen nicht nur hilfsbereit zur Verfügung, wenn der Streit (vermeintlich) unauflösbar ist, sondern bereits auch dann, wenn er sich anbahnt oder mitten im Gang ist. Als ausgebildeter Mediator ist Herr Olbricht jederzeit bereit, im Streitfall zu vermitteln und auf eine gemeinsame Verständigung hinzuwirken.

Auch in betrieblichen Zusammenhängen kann eine Mediation sinnvoll sein, beispielsweise bei allgemeiner Unzufriedenheit im Unternehmen, konkreten schweren Entscheidungen, bei denen das Team eingebunden sein muss oder strukturellen Entwicklungen und Veränderung, die ohne das Verständnis und die Unterstützung der Mitarbeiter nicht funktionieren.
Wir unterstützen die Entscheidungsfindung in Ihrem Unternehmen und fördern das Verständnis der Mitarbeiter für die Entscheidungen der Geschäftsführung und der Geschäftsführung für die Belange der Mitarbeiter.
Bei einer Mediation im Unternehmen wird je nach Betriebsgröße unterschiedlich gearbeitet. So kann bei einer hohen Zahl an Beteiligten zunächst in Kleingruppen gearbeitet, Themen gesammelt und Interessen und Bedürfnisse sowie erste Lösungsansätze geklärt, und später im Plenum eine gemeinsame und finale Lösung entwickelt werden.
Haben auch Sie Interesse an einer Mediation - im privaten oder im betrieblichen Bereich? Schreiben Sie uns jetzt unter mediation@olbricht-rechtsanwaelte.de oder rufen Sie uns unter 030 68080205 an - wir beraten Sie gern.
Die Mediation ist ein Verfahren, bei dem der Mediator als neutrale Person die Beteiligten in fünf Schritten darin unterstützt, eigenverantwortlich eine tragfähige Lösung ihres Konflikts zu finden. Er nimmt dabei nicht die Rolle eines Schiedsrichters oder Entscheiders ein - sondern vermittelt den Beteiligten durch gezielte Gesprächsführung die Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
1. Einleitung und Rahmenklärung
Zu Beginn der Mediation wird der Rahmen des Verfahrens abgesteckt. Nach der Kontaktaufnahme können zunächst in Einzelgesprächen die möglichen Inhalte der Mediation erörtert oder nach einer kurzen Sachverhaltsschilderung direkt in die gemeinsame Mediation gegangen werden. Die Mediatorin oder der Mediator stellt sich vor, erklärt den Ablauf, klärt die Rollen der Beteiligten und macht die Prinzipien der Mediation deutlich – insbesondere Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Offenheit und Eigenverantwortung. In der Regel wird auch eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen, in der diese Grundlagen schriftlich festgehalten werden.
2. Themensammlung
Im nächsten Schritt werden die Themen zusammengetragen, die aus Sicht der Konfliktparteien geklärt werden müssen. Jede Partei bringt ihre Anliegen vor, und gemeinsam wird eine Liste der zu besprechenden Punkte erstellt. Diese Themen bilden die inhaltliche Grundlage der weiteren Gespräche.
3. Interessen- und Bedürfnisklärung
Diese Phase ist das Herzstück der Mediation. Hier geht es darum, die eigentlichen Beweggründe, Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen der Beteiligten zu verstehen. Die Parteien schildern ihre Perspektiven, und durch aktives Zuhören entsteht ein tieferes Verständnis füreinander. Ziel ist es, die Ursachen des Konflikts auf einer emotionalen und sachlichen Ebene zu erfassen.
4. Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
Auf Basis der zuvor erarbeiteten Interessen erarbeiten die Parteien nun gemeinsam mögliche Lösungen. Es werden Ideen gesammelt, ohne sie sofort zu bewerten – kreatives Denken ist gefragt. Anschließend werden die Optionen gemeinsam reflektiert, weiterentwickelt und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft.
5. Abschlussvereinbarung
In der letzten Phase einigen sich die Beteiligten auf eine oder mehrere Lösungen, die sie als gerecht und praktikabel empfinden. Diese Einigung wird schriftlich festgehalten – oft in Form einer verbindlichen Abschlussvereinbarung. Darin werden konkrete Schritte, Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls Kontrollmechanismen oder Nachfolgetermine vereinbart. Insgesamt ermöglicht die Mediation den Konfliktparteien, in einem geschützten und respektvollen Rahmen ihre Differenzen eigenverantwortlich zu klären – mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten tragfähig und zukunftsorientiert ist.